Sehr häufig werden Bürgergeld-Leistungsberechtigten “Verzichtserklärungen” von den Jobcentern vorgelegt, mit der Aufforderung diese zu unterschreiben. Ihnen werden damit häufig Leistungen vorenthalten, auf die sie eigentlich Anspruch hätten.

Eine Verzichtserklärung ist eine schriftliche Erklärung mit der ein Leistungsberechtigter ausdrücklich auf Sozialleistungen verzichtet. Dies ist nach §46 Abs1 SGB I möglich. Eine solche Verzichtserklärung hat allerdings weitreichende Folgen.

Typische Beispielsituation

Inhaltsverzeichnis

Ein Leistungsberechtigter teilt mit eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Nettolohn liegt 150€ über dem Leistungsbezug.

Sachbearbeiter: “Sie haben ja dann mehr als jetzt von uns, dann Weiterlesen

Von admin