Sehr häufig werden Bürgergeld-Leistungsberechtigten “Verzichtserklärungen” von den Jobcentern vorgelegt, mit der Aufforderung diese zu unterschreiben. Ihnen werden damit häufig Leistungen vorenthalten, auf die sie eigentlich Anspruch hätten.
Eine Verzichtserklärung ist eine schriftliche Erklärung mit der ein Leistungsberechtigter ausdrücklich auf Sozialleistungen verzichtet. Dies ist nach §46 Abs1 SGB I möglich. Eine solche Verzichtserklärung hat allerdings weitreichende Folgen.
Typische Beispielsituation
Inhaltsverzeichnis
- Typische Beispielsituation
- Haltung zur Verzichtserklärung
- Positive Folgen der Nichtabgabe einer Verzichtserklärung
- Nach der Abgabe einer Verzichtserklärung
Ein Leistungsberechtigter teilt mit eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Nettolohn liegt 150€ über dem Leistungsbezug.
Sachbearbeiter: “Sie haben ja dann mehr als jetzt von uns, dann Weiterlesen